KapitallebensversicherungKapitallebensversicherung - für wen geeignet Die Kapitallebensversicherung eignet sich besonders für die Absicherung von Familienmitgliedern, Immobilien und als Sicherheit bei Finanzierungen Während der Laufzeit der Versicherung sind jederzeit individuelle Anpassung an die Familien- und Lebensplanung möglich.
Bei normalem Vertragsablauf erhält der Versicherte die vereinbarte Versicherungssumme zuzüglich gutgeschriebener Gewinne. Im Todesfall erhalten die Bezugsberechtigten die Todesfallsumme zuzüglich die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Gewinne. Die Erträge aus einer Kapitallebensversicherung sind erst zum Auszahlungszeitpunkt zu versteuern. Sofern der Vertrag eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren hat und die Auszahlung nicht vor dem 60. Lebensjahr erfolgt, sind dann nur die Hälfte der Erträge steuerpflichtig.
Bis zum gesonderten Freibetrag von maximalen 13.000 Euro (200 Euro pro Lebensjahr) geschätzt.
VDABBAKW_1263 03.04.2025-05:00:01
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