Lebensversicherung Garantiezins
Der Garantiezins Ihrer Kapitallebensversicherung (auch: Höchstrechnungszins) ist der Zinssatz,
mit dem der Versicherer den Sparanteil Ihrer Beiträge verzinsen muss, um die mindestens zugesagten
Versicherungsleistungen zu erreichen. Dieser Höchstrechnungszins wird vom Bundesfinanzministerium
festgelegt. Für Kapitallebensversicherungen gilt zurzeit ein Höchstrechnungszins von 1,75 Prozent (Stand 2012).
Per 1.1.2012 wurde der Garantiezins von zuvor 2,25% auf 1,75% gesenkt. Der Höchstrechnungszins oder auch der gesetzliche Garantiezins der Lebensversicherer beträgt seit dem Jahr 2012: 1,75 %. Dieser Zinssatz muss garantiert werden und errechnet sich aus den Sparanteilen. I.d.R. erwirtschaften die Versicherer aber höhere Gewinne als den gesetzlich vorgeschriebenen Satz. Von Gesellschaft zu Gesellschaft ist dies jedoch recht unterschiedlich. Derzeit ist ein Zinssatz von 4,5 - 5% als gut zu bezeichnen. Der Zinssatz (Garantiezins und Überschüsse) spielt eine wesentliche Rolle bei der Gesellschaftswahl, wird aber nicht als einziges und alleiniges Argument für den Abschluss einer Lebensversicherung angesehen.
Zusätzlich zum Garantiezins bekommen Sie oft Überschüsse
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