Lebensversicherung
Lebensversicherungen

Fragen? - kostenfrei anrufen

Lebensversicherung Garantiezins

Der Garantiezins Ihrer Kapitallebensversicherung (auch: Höchstrechnungszins) ist der Zinssatz, mit dem der Versicherer den Sparanteil Ihrer Beiträge verzinsen muss, um die mindestens zugesagten Versicherungsleistungen zu erreichen. Dieser Höchstrechnungszins wird vom Bundesfinanzministerium festgelegt. Für Kapitallebensversicherungen gilt zurzeit ein Höchstrechnungszins von 1,75 Prozent (Stand 2012).

Der Garantiezins orientiert sich an der Garantiezins festverzinslicher Wertpapiere, er wird in Abständen an die Marktentwicklung angepasst. Die Lebensversicherer müssen vorsichtig kalkulieren: Laut Gesetz darf der Höchstrechnungszins nicht höher sein als 60 Prozent der Verzinsung, die deutsche Staatsanleihen im Durchschnitt der letzten zehn Jahre erbracht haben.

Per 1.1.2012 wurde der Garantiezins von zuvor 2,25% auf 1,75% gesenkt.

Der Höchstrechnungszins oder auch der gesetzliche Garantiezins der Lebensversicherer beträgt seit dem Jahr 2012: 1,75 %. Dieser Zinssatz muss garantiert werden und errechnet sich aus den Sparanteilen. I.d.R. erwirtschaften die Versicherer aber höhere Gewinne als den gesetzlich vorgeschriebenen Satz. Von Gesellschaft zu Gesellschaft ist dies jedoch recht unterschiedlich. Derzeit ist ein Zinssatz von 4,5 - 5% als gut zu bezeichnen. Der Zinssatz (Garantiezins und Überschüsse) spielt eine wesentliche Rolle bei der Gesellschaftswahl, wird aber nicht als einziges und alleiniges Argument für den Abschluss einer Lebensversicherung angesehen.

Zusätzlich zum Garantiezins bekommen Sie oft Überschüsse
Der Garantiezins bei Vertragsabschluss gilt während der gesamten Laufzeit. Oft erwirtschaftet der Lebensversicherer für Ihr Sparkapital auch höhere Garantiezinsen von 4 Prozent und mehr: Zum festen Garantiezins kommt die variable Überschussbeteiligung, wenn der Versicherer mit Ihrem Geld erfolgreicher wirtschaftet als zunächst vorsichtig kalkuliert.

Der Garantiezins gilt für klassische Lebens- und Rentenversicherungen. Fondsgebundene Policen unterliegen nicht dem Höchstrechnungszins. Mit einer fondsgebundenen Lebensversicherung nehmen Sie stärker an den Wachstumschancen der Wertpapiermärkte teil als mit einer klassisch sicherheitsorientierten Police, aber auch Verluste sind möglich.

Angebot anfordern
VDABBAKW_2543 21.11.2024-07:31:34