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Rürup Rente

Die Rürup Rente, auch Basisrente genannt, ist das passende Modell der privaten, steuerlich geförderten Altersvorsorge für Freiberufler, Selbstständige und Gewerbetreibende. Wer nicht unter die Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherung fällt, kann sich mit diesem Modell eine staatlich subventionierte Altersvorsorge sichern. Namenspate für diese Version der Existenzsicherung im Alter ist der Ökonom Hans-Adalbert (kurz: Bert) Rürup. Als ehemaliger Wirtschaftsweiser und Berater der Bundesregierung war er maßgeblich am Projekt der Rente für Selbstständige und Freiberufler beteiligt. Seit 2005 ist diese Variante gesetzlich ratifiziert, erlebte allerdings aufgrund des mangelnden Bekanntheitsgrades nicht den erhofften Boom. Erst in den letzten Jahren erkannte die Zielgruppe, dass steuerliche Vorteile und eine gesicherte Altersvorsorge auch für Nichtarbeitnehmer machbar sind.

Mit flexibel gestaltbaren Einzahlungsmöglichkeiten garantiert die Rüruprente eine lebenslange, monatliche Leibrente, die frühestens ab dem 60. Lebensjahr zur Auszahlung kommt. Seit 2005 wird dieses Modell von den privaten Versicherungsunternehmen angeboten. Die in die Rürup Rente eingezahlten Beiträge lassen sich steuerlich geltend machen. Darüber hinaus kann die Rürup Rente noch durch verschiedene Zusatzversicherungen wie etwa Hinterbliebenenversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung aufgewertet werden.

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Steuerliche Vorteile während der Einzahlungsphase
Einer der bedeutendsten Vorzüge der Rüruprente ist die positive Auswirkung der Besteuerung im Verlauf von der Einzahlungs-Ansparphase. Wer in dieses Rentenmodell einzahlt, kann Summen bis 20.000 Euro anteilmäßig als Sonderausgaben beim Finanzamt anmelden. Für Ehepaare gilt der doppelte Betrag. Seit dem Jahre 2005 eröffnet sich somit eine reizvolle Möglichkeit, zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen. Diese Summe wird für Selbstständige jedoch nur in vollem Umfang anerkannt, die nicht Mitglieder eines branchenspeziellen Vorsorgewerkes sind. Auch Angestellte haben die Möglichkeit als Nutznießer den Steuervergünstigungen der Rüruprente zu profitieren. Die Höhe der Vorzüge ist in erster Linie einkommensabhängig.

Was bekommt man vom Staat dazu?
Die Verabschiedung des Gesetzes zur Rüruprente sieht vor, dass der Einzahler seinen eigenen Aufwand belohnt bekommen soll. Seit 2005 steigen die Prozentwerte der Absetzbarkeit jährlich um zwei Prozent an. Konnte man im Jahre 2005 lediglich den Einstiegsanteil von 60 % bei der Steuererklärung angeben, so sind es im Jahr 2010 schon 70 % gewesen. In 2025 sind dann die 100 Prozent erreicht. Das bedeutet, dass ein Versicherter, der im Jahre 2025 5.000 Euro in ein Rürup-Rentenmodell investiert, den gesamten Betrag in der Spalte der Sonderausgaben eintragen kann und diese Summe auch anerkannt wird. Die jährliche zweiprozentige Steigerung hinsichtlich der Anerkennung wirkt sich ebenso bei der Auszahlung der Rente aus. Allerdings hat der Gesetzgeber hier die Bedürfnisse der Beitragszahler und die Notwendigkeit einer lohnenden Altersvorsorge berücksichtigt. Der Einstiegssatz liegt im Gegensatz zur Sparphase (60%) bei der Auszahlungsphase bei 50 Prozent. Sparer, die Ihre Rente 2006 erstmalig bezogen, mussten 52% davon als steuerpflichtigen Anteil hinnehmen. Wer hingegen seine erste Zahlung im Jahr 2018 erhält, wird mit 76 % besteuert.

Wer hat etwas von der Rüruprente und warum?
Da es für Selbstständige und Freiberufler ausschließlich dieses Modell gibt, um eine steuerbegünstigte Altersvorsorge zu nutzen, ist dies auch die Zielgruppe der Rürup-Idee. ( vdabbakw )

Der nennenswerteste Vorteil liegt selbstredend in der Möglichkeit der guten Absetzbarkeit während der Ansparphase. Das eingezahlte Geld hat den gleichen Status, wie bei der Riester-Rente. Es handelt sich um so genanntes geschütztes Vermögen, dass auch in Notsituationen wie Arbeitslosigkeit (Hartz IV) nicht staatlicherseits angetastet wird. Der Sparer ist hinsichtlich der eingezahlten Beiträge ferner von der Abgeltungssteuer befreit.

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Eine weitere Möglichkeit, die speziell für Freiberufler und/oder Selbstständige von immensem Vorteil ist, stellt die Beitragsflexibilität dar. Sind die gewerblichen Umsätze nicht so gut, kann man geringere Beträge einzahlen, hat man hingegen ein gutes Geschäftsjahr lassen sich die Einzahlungen erhöhen. Damit bekommt man als Unternehmer nicht nur ein enormes Maß an Sicherheit, sondern kann in "fetten" Jahren seine Steuerbelastung durch höhere Rürup-Beiträge mindern.

Da die Rüruprente von diversen Anbietern vertreiben wird, ist es auch hier von Nöten die Leistungen unter gleichen Voraussetzungen abzugleichen. Der Einbau einer Hinterbliebenenversorgung verhindert zum Beispiel, dass das eingezahlte Kapital beim vorzeitigen Ableben des Versicherten nicht mehr zur Verfügung steht.

Sowohl Angestellte mit einem überdurchschnittlich hohen Jahreseinkommen (ab ca. 60.000 Euro), als auch Selbstständige und Freiberufler haben seit Rürup die Möglichkeit Ihre Altersvorsorge steuerbegünstigt zu gestalten.

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